Auslandspostanweisung nach Frankreich über 25827 FR (=310,- DM)

frankiert mit 1,90 DM Mischfrankatur rückseitig Zustellgebühr 20 Fr verklebt

 

 

Mit Amtsblatt 94, Verfügung 691 vom 28.12.1950 wird verfügt: „Am 2. Jan. 1951 wird der Postanweisungsdienst mit den Ländern....Saarland..... aufgenommen. Panw. nach dem Saarland mit Beträgen von mehr als 20.000 Fr. sind offen unter Einschreiben (ohne Erhebung der Einschreibgebühr) zu versenden“

Mit Amtsblatt 115, Verfügung 654 vom 29.11.1955 wird diese Sonderbehandlung aufgehoben:
„Vom 1. 12.55 an sind PAnw. aus der BRD und Westberlin nach dem Saargebiet über Beträge von mehr als 20.000,-- franz. Fr. nicht mehr wie bisher unter Einschreiben zu versenden.“