seltene Kombination von Zusatzleistungen bei einem Standard-Ortsbrief
Einschreiben mit Rückschein per Eilboten
Ortsbrief bis 20g 10 Pfg
Einschreiben 50 Pfg
Eilboten 60 Pfg
Rückschein 40 Pfg
Postauftrag per Eilboten
Die Amtsblätter berichten von der Wiederaufnahme in München am 1. April 1953 und der, zunächst versuchsweisen, Aufnahme am 19. Mai 1953 in Berlin. Der Rohrpostzuschlag war mit 15 Pf. angegeben. Nach einer Verordnung vom 22. Juni 1954 durften Massendrucksachen nicht mehr durch die Rohrpost befördert werden. In der Postordnung vom 1. März 1963 war die Sendungsart „Rohrpostsendungen“ nicht mehr enthalten.