seltene Kombination von Zusatzleistungen bei einem Standard-Ortsbrief

Einschreiben mit Rückschein per Eilboten

    Ortsbrief bis 20g   10 Pfg
    Einschreiben         50 Pfg
    Eilboten                 60 Pfg
    Rückschein           40 Pfg



Postauftrag per Eilboten


Die Amtsblätter berichten von der Wiederaufnahme in München am 1. April 1953 und der, zunächst versuchsweisen, Aufnahme am 19. Mai 1953 in Berlin. Der Rohrpostzuschlag war mit 15 Pf. angegeben. Nach einer Verordnung vom 22. Juni 1954 durften Massendrucksachen nicht mehr durch die Rohrpost befördert werden. In der Postordnung vom 1. März 1963 war die Sendungsart „Rohrpostsendungen“ nicht mehr enthalten.