Einlieferungsschein für eine nicht nachweispflichtige Sendung

(hier Eil-Päckchen)

Es wurde eine Schreibgebühr in Höhe von 20 Pfg. erhoben.



Der rückseitig mit Marken für 10,- DM beklebte Einlieferungsschein für ein Paket nach Israel diente nicht

als Einlieferungsnachweis sondern als Versicherungsnachweis (so genannte "stille Versicherung")

Auf der Sendung sowie auf der Paketkarte war kein Hinweis auf diese Versicherung angegeben.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Obwohl der Wert des 3,5 kg schweren Paketes

mit lediglich 53,- DM angegeben ist hat sich

der Absender für eine stille Versicherung entschieden. Hierfür zahlte er 1,-DM Versicherungsgebühr